Schimmel am Arbeitsplatz – Hygieneverordnung

Schimmel- und Keimfreiheit nach Hygieneverordnung
Lebensmittel sind ein idealer Nährboden für Mikroorganismen und können mit Rückständen und Schadstoffen belastet sein, die die Gesundheit gefährden.

Jeglicher Umgang in Produktion, Verarbeitung und Lagerung muss auf die strengen Hygienevorschriften überprüft werden. Doch nicht nur die Lebensmittel selbst, sondern auch die Produktions- und Lagerräume sind ständig auf beeinträchtigende Schäden zu untersuchen.

Bei Befall mit Schimmelpilzen sind sofort geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zu treffen.
Wir bieten Ihnen echte Schimmelbeseitigung mit langfristiger Sicherheit für Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter!

Schimmel in der Ecke

Arbeitsplatz – Herstellung – Lagerung

Gerade die ständig vorhandene Feuchtigkeit bei allen Arbeitsvorgängen kann eine latente Schadensquelle sein. Trotz aller vorbeugenden Hygienemaßnahmen können Kontaminierungen mit Schimmelpilzsporen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach den Vorschriften des HACCP-Konzeptes sind Maßnahmen zu ergreifen, die dazu dienen bedeutende gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen.
Entscheiden Sie sich für eine schnelle und kostensparende Schimmelbeseitigung mittels der hochwirksamen Kaltvernebelungstechnik. Diese revolutionäre Technik kommt jedoch nicht nur beim akuten Schaden zum Einsatz – auch präventiv nach Um- und Neubauten angewandt, wird gegen Erstbefall Vorsorge getroffen. Der Einsatz und die Anwendung der Kaltvernebelung ist gesundheitlich völlig unbedenklich.

Verantwortungsbewusst und vorausschauend

Zeigen Sie sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber und beugen Sie allen Risiken durch Schimmelbefall und seinen Auswirkungen vor – und nicht zuletzt: Kranke Mitarbeiter kosten Geld.